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29.11.2023

Winterdiensteinsatz in Flensburg

Flensburg, 29.11.23: Wintereinbruch in Flensburg. Das Technische Betriebszentrum ist seit der Nacht im Einsatz, um Flensburgs Straßen von Schnee und Eis zu befreien.

75 Mitarbeitende des Technischen Betriebszentrums sind seit heute Nacht um 3 Uhr im Winterdienst, um für sichere Straßenverhältnisse zu sorgen. Vom 15. November 2023 bis zum 31. März 2024 steht das TBZ für die Verkehrssicherung in der Pflicht. Mit sechs Großfahrzeugen, zwei Reservefahrzeugen, 16 Multifunktionsfahrzeugen, sechs Handkolonnen sowie zwei Treppenkolonnen werden aktuell die Straßen und Wege Flensburgs verkehrssicher gemacht.

Der erfahrene TBZ-Winterdienstleiter, Rolf Friebus, beobachtet die Wetterlage seit Tagen sehr aufmerksam: „Wir waren gut vorbereitet und sind bereits ab 3 Uhr mit unseren Fahrzeugen die Bezirke abgefahren. Doch der anhaltend starke Schneefall war so nicht prognostiziert und hat das gesamte Team gefordert.“ Zusätzlich musste das Team trotz erfolgreich abgeschlossener Probeläufe während des nächtlichen Einsatzes technische Schwierigkeiten bewerkstelligen.

Um einen reibungslosen Winterdiensteinsatz gewährleisten zu können, kam das TBZ außerdem einigen LKW-Fahrern zur Hilfe, die teilweise ohne Winterbereifung Flensburgs Anhöhen nicht hinaufkamen. Durch solche Situationen waren einige Straßen blockiert und erschwerten den Räumfahrzeugen, aber auch dem gesamten Verkehr ein gutes Durchkommen.

Das Team, das jährlich aus der regulären Belegschaft extra für den Winterdienst eingezogen wird, befindet sich nun seit über 9 Stunden im Einsatz. Das TBZ bereitet aktuell die weitere Besetzung und Logistik vor, so dass auch eine Doppelschicht gefahren werden kann.

Zuständigkeiten im Winter

Der Winterdienstleiter appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger: „Oft besteht die Erwartungshaltung, dass die Straßen rund um die Uhr befahrbar gemacht werden. Dem ist nicht so. Wir arbeiten mit uns allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Menschen, dennoch bleibt ein Wintereinbruch auch immer ein Einschnitt in den Verkehrsalltag.“

Eine Räumungspflicht für das TBZ besteht laut Satzung in der Regel von 7 - 20 Uhr, am Wochenende sogar erst ab 9 Uhr. Darüber hinaus ist das TBZ ausschließlich für die öffentlichen Straßen und Wege zuständig. Eigentümerinnen und Eigentümer tragen vor ihrem Grundstück selbst die Verantwortung.  Vor jedem Grundstück muss so geräumt und gestreut werden, dass ein mindestens 1,5 Meter breiter Weg gefahrlos zu begehen ist. Der Umwelt zuliebe bittet das TBZ, auf den Einsatz von Salz zu verzichten und auf Sand zurückzugreifen.

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