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Bauabfall

Die Entsorgung von Bauabfall erfolgt kostenpflichtig über gewerbliche Entsorger (Containerdienst / Selbstanlieferung).
Die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch oder Sie rufen uns an.

Mineralischer Bauschutt in zwei Sortierungen sowie kleinere Mengen behandelter und unbehandelter Bauhölzer werden auch von den Recyclinghöfen kostenpflichtig angenommen.


Kostenpflichtige Annahme in Kleinmengen auf den Recyclinghöfen

Bauschutt verwertbar

  • Beton
  • Mörtel
  • Verblendsteine
  • Kalksandsteine

Bauschutt nicht verwertbar

  • Fliesen
  • Gasbeton
  • Gipskarton
  • Sanitärkeramik

Altholz (A1-A3) lt. Altholzverordnung

  • Dielen
  • Bretter
  • Spanplatten
  • Innentüren und Zargen aus dem Innenausbau
  • Parkett

Altholz (A4) lt. Altholzverordnung z.B.

  • Zäune
  • Pergolen
  • Außentüren und -fenster (ohne Glasscheiben) Keine Brandschutztüren
  • Laminat

Entsorgung über gewerbliche Entsorgungsbetriebe

Altholz (A4) z.B.

  • Bahnschwellen
  • Dachsparren

Flachglas z.B.

  • Fenster

Asbestzementabfälle z.B.

  • Eternit

Teer, Bitumen z.B.

  • Dachpappe

Dämmmaterial z.B.

  • Styropor
  • Stein- und Glaswolle