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Straßenverkehr

Baustellen - und Verkehrsmanagement

Baustellen im Straßenbereich kommen immer ungelegen. Bestenfalls stören sie ein wenig, schlechtestenfalls werden Busse, Krankenwagen und Feuerwehr behindert. Das macht eine sorgfältige Planung und die Koordinierung der Arbeiten erforderlich - und auch das stellen wir sicher. In enger Abstimmung mit der städtischen Verkehrsbehörde wird von uns gewährleistet, dass der Verkehr durch Bauarbeiten so gering wie möglich beeinträchtigt wird und Rettungsfahrzeuge problemlos fahren können.

Aber nicht nur Baustellen stören den Verkehr, auch Wünsche von Firmen, Anliegern und Veranstaltern kollidieren gelegentlich mit den Interessen der Allgemeinheit. Dann ist die städtische Verkehrsbehörde zuständig. Sie ist wegen der engen Verknüpfung mit der organisatorischen Arbeit des TBZ räumlich bei uns untergebracht. Die Verkehrsbehörde erteilt etwaige Ausnahmegenehmigungen bzw. trifft verkehrsrechtliche Anordnungen:

Ausnahmegenehmigungen können für

  • Lieferzonen
  • die Einrichtung von Halteverbotszonen aus Anlass eines Umzuges und
  • Genehmigungen für Handwerksbetriebe zum kurzfristigen Be- und Entladen

erteilt werden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen

...werden für Baumaßnahmen oder Veranstaltungen jeglicher Art erlassen.

Sonntagsfahrerlaubnisse

...werden für Lkw's nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.

Sondernutzungen

...für Bauzäune, Baustellen etc. werden von der Verkehrsbehörde erteilt.

Sondernutzungen für Veranstaltungen, Werbemaßnahmen etc. erteilt die Stadt Flensburg.