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Gebührenentwicklung für das Jahr 2021

Der Verwaltungsrat des Technischen Betriebszentrums Flensburg (TBZ) hat auf seiner gestrigen Sitzung die Gebühren für das kommende Jahr beschlossen. Für ein durch-schnittliches Einfamilienhaus steigen die Abgaben um etwa einen Euro pro Monat, für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus um etwa 70 Cent pro Monat.

Die leichten Steigerungen sind vor allem darin begründet, dass in den letzten Jahren sogenannte Gebührenrückstellungen aufgelöst worden sind und die Gebühren verrin-gert haben. Die Höhe der Gebührenrückstellungen konnte von 5,7 Millionen im Jahr 2018 auf geplant unter 700.000 Euro im Jahr 2021 abgebaut werden. Die Gebühren-rückstellunten konnten damit zum Großteil an die Flensburger Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.

Die Abfall-Grundgebühr wird leicht angehoben auf 3,50 Euro pro Monat. Die 14-tägliche Leerung einer Restabfalltonne mit einem Volumen von 120 Litern wird auf 5,30 Euro pro Monat angehoben, andere Tonnengrößen und Leerungshäufigkeiten stei-gen entsprechend.
Um den Nutzungsgrad der Biotonne zu steigern, wird aus der Restabfallgebühr eine Querfinanzierung vorgenommen. Gut sortierter Bioabfall wird zu hochwertigem Kom-post weiterverarbeitet, der dabei entstandene Strom wird ebenfalls genutzt. Ein erhöhter Anteil des Bio-Abfalls am Gesamtaufkommen ist aktiver Klimaschutz. Die Gebühr für die Biotonne ist seit mehr als neun Jahren konstant und bleibt bei 3 Euro für eine 80l-Tonne bei 14-täglicher Leerung. Die Tonne für Papier und Pappe bleibt kostenfrei.

Die Gebühr für Niederschlagswasser steigt leicht um 0,01 Euro auf nunmehr 0,42 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche im Jahr. Die Gebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser bleibt konstant bei 2,33 Euro pro Kubikmeter. Die Gebühr für die Straßenreinigung wird auf 0,073 Euro pro Quadratmeter und Jahr angehoben.Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ergibt sich eine Steigerung von 12,10 Euro pro Jahr. Das entspricht 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für eine durchschnittliche Wohnung in einem Einfamilienhaus beträgt die Steigerung 2,7 Prozent oder
8,30 Euro pro Jahr.

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