Der jährlich vom Verwaltungsrat zu beschließende Wirtschaftsplan steckt den finanziellen Rahmen der betrieblichen und investiven Tätigkeit ab. Er besteht aus einem sog. Erfolgsplan, der die betrieblichen Aufwändungen und Erträge darstellt, sowie dem Investitionsplan, der die vorge-sehenen investiven Maßnahmen mit allen Einzahlungen und Auszahlungen enthält.
Das TBZ betreut im Rahmen der erfolgten Aufgabenübertragung auch umfassend das städtische Sondervermögen Infrastruktur. Dies geschieht innerhalb der politischen Beschlüsse auf der Grundlage eines gesonderten Wirtschaftsplans, dessen Feststellung dem städtischen Haupt-ausschuss obliegt.
Am 08.11.2011 wurden die Wirtschaftspläne 2012 beschlossen: Der Verwaltungsrat des TBZ verabschiedete die Planung des Unternehmens, der städtische Hauptausschuss beschloss letztmalig - seit 01.01.2012 ist der städtische Finanzausschuss zuständig - den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur. Die erforderlichen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen hat das Kieler Innenministerium am 06.12.2011 genehmigt.
Wirtschaftsplan TBZ 2012
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Wirtschaftsplan SV 2012
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Maßnahmenliste SV 2012
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Wirtschaftsplan TBZ 2011
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Wirtschaftsplan SV 2011
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Maßnahmenliste SV 2011
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Da es sich beim TBZ um ein klassisches Dienstleistungsunternehmen handelt, haben die Personalkosten entsprechenden Einfluss auf das jährliche Betriebsergebnis. Der Stellenübersicht als Anlage des jeweiligen Wirtschaftsplans ist zu entnehmen, welche Struktur hinter den Personalkosten steht - beim TBZ arbeiten rd. 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende in insgesamt sieben operativen sowie drei verwaltenden / steuernden Abteilungen einschließlich Kundenzentrum.
Stellenübersicht 2012
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Stellenübersicht 2011
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