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Sondernutzung



Die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze über den normalen, sogenannten "Gemeingebrauch" hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Genehmigung. Diese ist rechtzeitig vor der Sondernutzung zu beantragen. Wo? Im Rathaus bei der städt. Ordnungsverwaltung, wenn es um das Stadtzentrum mit der Fußgängerzone geht, ansonsten im TBZ-Kundenzentrum.

Vor Erteilung einer Genehmigung wird geprüft, ob dadurch andere Bürger, Firmen oder Institutionen beeinträchtigt werden könnten. Ist das der Fall, werden Bedingungen und Auflagen festgesetzt. Oft zielen diese auch darauf ab, Belastungen der Umwelt, die mit der Ausübung einer Sondernutzung verbunden sein können, zu vermeiden oder gering zu halten. Grundlage der Prüfung und Entscheidung ist die Sondernutzungssatzung.

Typische Sondernutzungen sind...

  • Werbestellschilder (Kundenstopper)
  • Fahrrad- und Warenständer
  • Fliegende Händler
  • Verkaufsstände
  • Straßenrestaurants
  • Flohmärkte
  • Überspannungen
  • Infotafeln
  • Gewerbewegweiser
  • Sport- und Informationsveranstaltungen (Events)

Für die Sondernutzung können Gebühren erhoben werden, deren Höhe sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung richten.