Die Satzung für das Kommunalunternehmen "Technisches Betriebszentrum" - kurz TBZ-Satzung - legt die zentralen Strukturen fest. Hierzu gehören beispielsweise der Name und Firmensitz, die Aufgabenstellung und die Organe des Unternehmes. Die TBZ-Satzung wurde zuletzt im Februar 2009 fortgeschrieben (Neufassung des § 8 Abs. 5).
Seit dem 01.01.2008 sind elf Satzungen im Gebühren- und Beitragsbereich in Kraft, die der Verwaltungsrat des TBZ mit Zustimmung der Flensburger Ratsversammlung beschlossen hat. Sie ersetzten im Zuge der Übertragung der entsprechenden Aufgabenbereiche auf das TBZ städtische Satzungen, die zum 31.12.2007 aufgehoben wurden. Zum 01.01.2010 erfolgten Änderungen insbesondere der Gebühren - die Abfallwirtschafts- und die Entwässerungsgebühren wurden deutlich gesenkt, die Straßenreinigungsgebühren nach rd. 13 Jahren erstmalig angehoben.
Die Sondernutzungssatzung wurde durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.01.2009 mit Zustimmung der Ratsversammlung vom 26.03.2009 um eine Anlage mit Regelungen für die Innenstadt ergänzt. Diese traten am 1. April 2009 in Kraft.
TBZ-Satzung
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Abfallwirtschaftssatzung
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Abfallwirtschaftsgebührensatzung
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Abwasserbeseitigungssatzung
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Abwasserbeseitigungsgebührensatzung (Fassung bis 31.12.2010)
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Abwasserbeseitungsgebührensatzung (Fassung ab 01.01.2011)
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Erschließungsbeitragssatzung
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Kanalbaubeitragssatzung
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Sondernutzungssatzung (Fassung bis 31.03.2009)
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Sondernutzungssatzung (Fassung ab 01.04.2009)
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Sondernutzungsgebührensatzung (Fassung bis 31.03.2009)
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Sondernutzungsgebührensatzung (Fassung ab 01.04.2009)
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Straßenbaubeitragssatzung
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Straßenreinigungssatzung
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Straßenreinigungsgebührensatzung (Fassung bis 31.12.2010)
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Straßenreinigungsgebührensatzung (Fassung ab 01.01.2011)
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Benutzungsordnung Recyclinghöfe (Fassung bis 31.03.2011)
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Benutzungsordnung Recyclinghöfe (Fassung ab 01.04.2011)
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